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Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Teppichprofi

Die Annahme und Durchführung von Aufträgen erfolgt ausschließlich nach den jeweils aktuellen “Allgemeinen Lieferbedingungen des deutschen Textilreinigungshandwerks ” und den “AGBs” vom TEPPICHPROFI.

 

1) Die Schließung des Werkvertrages erfolgt mit der Firma TEPPICHPROFI, 91099 Poxdorf, Baiersdorfer Str. 15, Inhaber Bernhard Meyer, bei Abgabe im Hauptbetrieb, bei einer Annahmestelle, die das Reinigungsgut an die Firma TEPPICHPROFI weiterleitet, bei der Abholung durch TEPPICHPROFI oder eines der Partnerunternehmen.

 

2) Die Übernahme des Auftrags erfolgt ausschließlich nach den "Allgemeinen Lieferbedingungen des deutschen Textilreinigungshandwerks" und den AGBs von TEPPICHPROFI. Der Kunde akzeptiert die mit dem Erhalt des Abholscheines ausgehändigten Geschäftsbedingungen und Haftungsausschlüsse.

 

3) Eine Garantie zur restlosen Fleck- bzw. Gebrauchsspurenentfernung kann nicht gewährt werden, da Flecken bei Alterung meist eine dauerhafte Verbindung mit den Fasern eingehen. Dies ist vor dem Waschprozess nicht erkennbar. Der Waschpreis ist in jedem Fall zu bezahlen.

 

4) Für Schäden, die auf Vorschädigungen aller Art zurückzuführen sind, oder für eine Vergrößerung von bestehenden Schäden und Farbveränderungen durch überschüssige bzw. schlechte Färbung oder besonderen Materialzusammensetzungen wird keine Haftung übernommen.

 

5) Weitergehende Fleck- bzw. Sonderbehandlungen, die eine Schädigung von Farbe, Material, Ausrüstungen oder Gewebe verursachen können, werden ausschließlich auf Kundenrisiko durchgeführt.

 

6) Tufting-, Sisal- oder Juteteppiche und andere Teppiche mit verklebter oder beschichteter Rückseite werden ausschließlich auf Kundenrisiko bearbeitet. (mögliche Wellenbildung, mangelhafte Verklebung, Ablösung der Beschichtungen, Bruchgefahr oder sonstiges).

 

7) Grundsätzlich besteht bei allen textilen Geweben das Risiko einer Maßänderung oder Verschiebung bzw. Wellenbildung durch ungleich gespannte Kett- oder Schussfäden oder unterschiedlicher Materialien.

8) Teppichreparaturen werden aus arbeitstechnischen sowie hygienischen Gründen nur an gewaschenen Teppichen durchgeführt. Reparaturen, die offensichtlich den Wert des Teppichs übersteigen, werden nur mit einer Anzahlung von 50 % des vereinbarten Reparaturpreises ausgeführt.

 

9) Die Berechnung der Teppiche erfolgt Länge x Breite inkl. der Fransen, Aufrundung auf den nächsten 1/4 m². Runde Teppiche nach der Flächenformel. Mindestberechnung 0,5 m² pro Stück bzw. nach Aufwand.

 

10) Bei Polsterreinigungen mit dem Extraktionsverfahren, kann nicht vermieden werden, dass Reinigungsmittel und Wasser auf Holzteile gelangt. Für eventuelle Trübungen der Lasur oder das Eindringen von Wasser und dadurch resultierende Schäden können wir keine Haftung übernehmen.

 

11) Preisaufschläge für Extremverschmutzungen und Sonderbehandlungen bleiben der Firma TEPPICHPROFI vorbehalten. Bei Brand- und Wasserschäden werden die Preise dem Arbeitsaufwand angepasst. Hier erhalten Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

 

12) Die gereinigte Ware ist sofort nach Lieferung zu überprüfen. Reklamationen nach Lagerung beim Kunden werden nicht anerkannt. Reklamationen werden nur innerhalb 14 Tagen anerkannt. Reklamationen, die darin begründet sind, dass Zusatzleistungen nicht erbracht wurden, werden nicht anerkannt.

 

13) Für eine Vergrößerung von Vorschäden (z. B. Verfärbungen) aus Brand- und Wasserschäden o.ä., können wir keine Haftung übernehmen. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko.

 

14) Eine Haftung für nicht auf dem Auftrag verzeichnete und gekennzeichnete Stücke ist ausgeschlossen.

 

15) Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1 Woche ab Eingang bei TEPPICHPROFI. Bei Sonderbehandlungen entsprechend länger.

 

16) Für Haftung und Haftungsbegrenzungen im Schadenfall, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Allgemeine Lieferbedingungen des dt. Textilreinigungshandwerks

Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z. B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

 

Aufklärungspflicht

des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut. Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden. Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textilreiniger hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände wie z. B. Kugelschreiber, Taschenmesser u. a. entfernt sind.

 

Rückgabe / Pflicht des Kunden zur Abholung

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe an den Textilreiniger und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

Rügepflicht des Kunden

bei Mängeln / Fehlmengen / Falschlieferung beim ausgelieferten Reinigungsgut. Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem Textilreiniger zur Bearbeitung übergeben wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung.

 

Haftung und Haftungsbegrenzung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

Im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Diese Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden.

 

Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Gerichtsstand ist Forchheim / Oberfranken – Stand 01.01.17 – Änderungen vorbehalten.

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